Förderung von Famulatur-Abschnitten

Gefördert werden Famulatur-Abschnitte, die in einer vertragsärztlichen Arztpraxis oder Einrichtung (haus- oder fachärztlicher Bereich) im Freistaat Thüringen absolviert werden. Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro Monat und kann für maximal zwei ambulante Famulaturen gewährt werden. Eine ambulante Famulatur in einer nicht vertragsärztlichen Praxis/Einrichtung (z. B. Klinik, Rettungsdienststelle, Notaufnahme, Privatpraxis) kann nicht gefördert werden.

Die jeweilige Förderung wird auf Antrag gewährt, welcher vor Antritt der Famulatur postalisch oder per Mail (Anhänge nur im PDF-Format) gestellt werden muss. Ein eingereichter Antrag während/nach der Famulatur kann nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Famulatur kann auch für jeweils 14 Tage in zwei unterschiedlichen Praxen/Einrichtungen stattfinden. Hierfür müssen zwei separate Anträge gestellt werden.

Der Antrag kann gern digital (PDF-Format) via E-Mail an uns geschickt werden: info@savth.de.

 

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