Blockpraktikum Allgemeinmedizin
Um bereits im Medizinstudium einen Einblick in die ambulante Versorgung zu erhalten, kann das Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer akkreditierten Lehrpraxis im ländlichen Raum im Freistaat Thüringen absolviert und durch die Stiftung gefördert werden. Das Blockpraktikum ist in Städten, Orten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern förderfähig. Im Jahr 2024 wird auch das Blockpraktikum in Suhl (mehr als 25.000 Einwohner) gefördert, da hier eine (drohende) Unterversorgung herrscht. Die Förderung dient als Unterstützung für zusätzlichen Fahraufwand und ist nach den Entfernungen vom UKJ Jena bis zur entsprechenden Lehrpraxis gestaffelt:
- > 25 km Radius (Luftlinie) = 150 € - Kategorie 1
- > 50 km Radius (Luftlinie) = 200 € - Kategorie 2
- > 75 km Radius (Luftlinie) = 250 € - Kategorie 3
Sofern das Medizinstudium nicht in Jena erfolgt, wird die Entfernung (Luftlinie) ab dem Ort der jeweiligen Universität bis zur entsprechenden Lehrpraxis in Thüringen berechnet. Zusätzlich werden 50 € für Übernachtungen in der Nähe der Lehrpraxis gezahlt, sofern ein Nachweis über die Kosten vorgelegt wird. In den Orten Sömmerda, Bad Tennstedt, Suhl, Heldburg sowie Straufheim OT Streufdorf werden die Übernachtungskosten im Jahr 2024 zu 100 % von der Stiftung übernommen. Eine Liste der förderfähigen Lehrpraxen mit den zugehörigen Kategorien findet ihr im unteren Block bei Downloads.
Die Förderung wird auf Antrag gewährt, welcher spätestens 4 Wochen nach Ende des Blockpraktikums gestellt werden muss. Alle weiteren Infos findet ihr im Statut im grünen Downloadbereich.
Der Antrag kann gern digital (PDF-Format) via E-Mail an uns geschickt werden: info@savth.de.